Manfred Winkler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Selbstverständlich vertrete ich Sie in Arbeitsrechtssachen vor allen Instanzen, auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Da das Arbeitsrecht sehr stark mit dem Sozialrecht verflochten ist, habe ich mich auch in diesem Rechtsgebiet stetig weiter gebildet und vertrete Sie auch vor sämtlichen Sozialgerichten.
Natürlich bin ich nicht ortsgebunden. Das bedeutet für Sie, dass ich Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vertrete.
Dorothea Winkler, Rechtsanwältin
Seit dem 01.05.2012 darf ich in meinem Team auch Frau Rechtsanwältin Dorothea Winkler begrüßen. Frau Rechtsanwältin Dorothea Winkler wird von mir in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt.
Sie wurde am 02.08.1972 in Köln geboren und erwarb im Jahr 2002 ihr zweites juristisches Staatsexamen. Im gleichen Jahr wurde sie auch als Rechtsanwältin zugelassen. Sie hat nach dem zweiten juristischen Staatsexamen eine Anstellung in einem führenden deutschen Versicherungsunternehmen angenommen und dort Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) und des Versicherungsrechtes gesammelt.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als Juristin in einem führenden deutschen Versicherungsunternehmen bearbeitet sie für mich insbesondere Rechtsfälle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) und des Versicherungsrechtes.
Als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt hat sich Frau Rechtsanwältin Dorothea Winkler dem Familienrecht gewidmet. Dort bearbeitet sie für mich Ehescheidungen, Getrenntlebendenunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt, Kindschaftsrecht (wie z.B. Umgangsrecht) und Zugewinn bzw. Versorgungsausgleich.
Alexandra Martens, Rechtsanwaltsfachangestellte
Frau Alexandra Martens ist bei mir als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
Ihr Aufgabengebiet umfasst die komplette Organisation der Kanzlei MW. Sie ist Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn Sie uns anrufen.
Diese Tätigkeit übt Frau Martens bereits seit dem Jahr 2002 für mich aus. Denn sie hat zunächst bei mir ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten erfolgreich absolviert. In der dann anschließenden Festanstellung intensivierten wir unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit, so dass Frau Martens sowohl bei Mandanten als auch Kollegen als geschätzte Ansprechpartnerin gilt.
Frau Martens ist eine Mitarbeiterin, auf die ich mich – und auch Sie – verlassen können.